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Aktualisierte Rechte Holocaust-Überlebender:

Ami Bar


 

Dieser Informationsartikel wurde vom Freiwilligen Ami Bar, einem Experten für die Rechtsansprüche der Holocaustüberlebenden, verfasst:

 

Der Entschädigungsfond zahlt alle drei Monate 1245 Euro aus:


Überlebende des Holocaust in Europa (inkl. Babys und Embryos), die noch keine monatlichen Entschädigungen für den Holocaust erhalten, sind berechtigt alle drei Monate eine Zahlung aus dem Entschädigungsfond zu erhalten:


Die Kriterien dafür sind:


 
1. Der/die Überlebende war in einem Ghetto oder                             Konzentrationslager. Auch aus den neu
    hinzugekommenen Städten in Bulgarien, Rumänien
    und der Slowakei. Weiteres dazu auf der Liste auf der
    nächsten Seite.


 
2. Der/die Überlebende hat sich während des Krieges
    mindestens 4 Monate in einem von Nazis kontrollierten
    Gebiet versteckt.


 
3. Der/die Überlebende hat mindestens 4 Monate mit einer
    falschen Identität unter der Nazi-Diktatur gelebt.
    Falsche Identität heißt hier: Leben als Christen und
    nicht als Juden.
 



Sozialrente aus Deutschland für Ghetto-Überlebende inklusive aus Bulgarien, Rumänien, der Slowakei und dem Rest Europas:



Ghetto-Überlebende, die vor 1938 in von Deutschen besetzten Gebieten geboren wurden, sind berechtigt eine Sozialrente der deutschen Sozialversicherung zu beziehen.



Kürzlich wurden neue Lager und Städte als Ghettos in die Liste aufgenommen:



Rumänien – Region Transnistiren, Chernovtsy, Mogilev, Constanta, Ginta, Tacuts.


Bulgarien - Plovdiv, Sofia -Juc Bunar, Berkovitsa, Burgas, Byala Slatina, Chirpan, Dubnitsa, Ferdinand, Gorna, Dzhumaya, Haskovo, Karnobat, Kyustendil, Lom, Lukovit, Novi, Pazar, Pazardzhik, Pleven, Razgrad, Ruse, Samokov, Shumen, Silistra, Sliven, Stara Zagora, Troyan Varna, Vidin, Vratsa.


Slowakei - Bratislava, Vihen, Sered, Nobski.
 

Zusätzlich sind Überlebende aus Amsterdam und dem Ghetto in Shanghai (China) hinzugekommen. Alle Personen, die in den neuen Ghettos überlebt haben, sind berechtigt eine Sozialrente aus Deutschland zu beziehen.
Diejenigen, die schon eine Rente bezogen haben, diese aber nicht retroaktiv von 1997 bezogen haben, sind berechtigt Nachzahlungen zu erhalten. Es gibt viele Überlebende, denen diese Zahlungen zustehen und die nichts von ihren Rechten wissen, obwohl es große wirtschaftliche Auswirkungen auf ihr Leben haben kann.


Die obigen Informationen gelten für alle Ghettos in Europa, der Überlebenden und der Nachfahren die noch keinen Antrag für Sozialrenten wegen Zwangsarbeit in Ghettos gestellt haben.

 



Rechte der Nachfahren ehemaliger Ghetto-Überlebender (inkl. aus Bulgarien, Rumänien und der Slowakei):



Witwen und Witwer von Ghetto-Überlebenden haben ein Anrecht auf eine lebenslange monatliche Rente. Sollte der/die Witwe/r vor/während des Antrags versterben, haben die Kinder ein Anrecht auf eine Einmalzahlung für die Periode vom 01/07/97 bis zum Tod der/des Ghetto-Überlebenden.


Nachfahren, die einen Antrag nach dem Tod der/des Ghetto-Überlebenden stellen, haben ein Anrecht auf eine Zahlung unter den folgenden Bedingungen (Witwen/Witwer müssen die Bedingungen 1 und 3 erfüllen, Kinder alle 3 Bedingungen):


 
1. Der/die Verstorbene muss in einem Ghetto gearbeitet
    und noch keinen Antrag an die deutsche
    Sozialversicherung gestellt haben.


 
2. Der/die Verstorbene muss am 27. Juni 2002 noch gelebt
     haben.


 
3. Der/die Verstobene muss einen Antrag auf
    Rentenzahlungen in ihrem/seinem Heimatland gestellt
    haben.
 



Einige Worte zu diesem Artikel:


Ich bin der Sohn eines Holocaust-Überlebenden. Aus diesem Grund habe ich mich entschieden, andere Überlebenden und deren Nachfahren durch mein soziales Engagement bei der Wahrnehmung dieser Rechte zu unterstützen. Bitte zögern Sie nicht, mich per E-Mail oder Telefon zu kontaktieren. E-Mails sind dabei bevorzugt, da ich auf diese schneller reagieren kann.




E-Mail: 

shoa.rights@gmail.com



Telefonnummer:

+972-55-6665123





 
Wichtig:


Die Telefonnummer leitet die Anrufe direkt an eine Mailbox weiter. Nach der Nachricht in Hebräisch, können Sie im Anschluss an den Signalton eine Nachricht hinterlassen. Bitte hinterlassen Sie Ihre Nachricht auf Englisch, da ich kein Deutsch spreche.
 


Ich wünsche Ihnen alles Gute und vor allem eine gute Gesundheit!






 
 
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